Allgemeine Geschäftsbedingungen
​
§ 1 - Geltungsbereich
-
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ genannt- gelten für alle Rechtsgeschäfte des Hunde- und Katzenhotel Rathjen, Mühlentor 26, 28876 Oyten-Schaphusen – nachstehend Auftragnehmer genannt – nach dem Unterbringungsvertrag mit seinem Vertragspartner – nachstehend Tierhalter genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Tierhalter und Auftragnehmer individuell schriftlich vereinbart wurden.
-
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Tierhalter in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Tierhalter nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Tierhalter muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 - Zustandekommen des Vertrages
-
Der Vertrag zur Unterbringung eines Tieres wird bei der Auftragnehmerin geschlossen.
-
Gibt ein Tierhalter sein(e) Tier(e) mehrmals ab, so gilt der Vertrag auch für die folgenden Unterbringungen. Die vertragsspezifischen Daten, namentlich Zeitraum der Unterbringung, Tagespreis und weitere Änderungen der personen- und tierbezogenen Daten werden telefonisch, per E-Mail oder persönlich zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.
§ 3 - Vergütung
-
Der Tagespreis kann direkt erfragt oder im Preisverzeichnis auf der Website – www.hundeundkatzenhotel-rathjen.de - eingesehen werden. Preisänderungen werden zusätzlich auf der Webseite der Auftragnehmerin bekannt gegeben.
-
Nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Medikamentenvergabe, Futter etc.) sind bei Abholung des Tieres zu begleichen.
-
Der Vertrag kann bis 14 Tage vor Beginn der Unterbringung kostenfrei storniert werden. Danach sind bei Stornierung 80 % des Gesamtpreises fällig.
-
Die Vergütung ist bei Abholung sofort fällig. Die Zahlung kann entweder bar oder per EC-Karte (Kreditkarte ausgeschlossen) vorgenommen werden.
-
Für den Fall, dass der Tierhalter bei Abholung nicht bezahlt, hat der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht und muss das Tier bis zur Bezahlung nicht herausgeben. Die dabei entstehenden weiteren Kosten hat ebenfalls der Tierhalter zu zahlen.
§ 4 - Pflichten des Tierhalters
-
Der Tierhalter ist verpflichtet, alle Krankheiten, Allergien und besonderen Wesenszüge des zur Unterbringung vorgesehenen Tieres schriftlich im Vertrag anzuzeigen. Der Tierhalter verschweigt keine ansteckbaren Krankheiten bei seinem Tier.
-
Impfungen müssen aktuell sein und der Impfpass verbleibt für die Zeit der Unterbringung in Händen des Auftragnehmers.
-
Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel müssen bei Übergabe des Tieres auf dem aktuellen Stand sein.
-
Der Tierhalter teilt Änderungen im Bezug auf die im Vertrag hinterlegten Daten unaufgefordert mit.
-
Bei Abgabe von Katzen muss deren Futterplan individuell besprochen werden. Sollten diese spezielles Futter benötigen, muss dieses vom Halter bei Abgabe des Tieres mitgebracht werden.
-
Futter für Hunde muss mitgebracht werden, da ansonsten die Kosten für dessen Beschaffung bei Abholung des Tieres zusätzlich anfallen.
-
Hunde sind auf dem Grundstück an der Leine zu führen. Katzen sind auf dem Grundstück des Auftragnehmers in einer Transportbox zu führen.
-
Katzen müssen kastriert sein.
-
Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für Menschen darstellt. Wenn er einen Wesenstest ablegen musste, muss der Tierhalter anzeigen, dass keine Auflagen gemacht wurden.
-
Der Tierhalter bestätigt, dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (Kopie als Anlage) und die Folgeprämien bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht
-
Der Tierhalter darf die Tierhäuser nicht allein betreten. Der Zutritt zu diesen obliegt allein den Mitarbeitern des Auftragnehmers.
§ 5 - Pflichten des Auftragnehmers
-
Der Auftragnehmer bringt das Tier für die vertragliche Zeit unter und ihm obliegen sämtliche Fürsorgepflichten.
-
Der Auftragnehmer bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt.
§ 6 - Rechte des Auftragnehmers
-
Bei Krankheit oder einem anderen medizinischen Notfall, der in der Zeit der Unterbringung auftritt, ist der Auftragnehmer ermächtigt, notwendige tierärztliche Maßnahmen zum Wohle des Tieres anzuordnen. Die dabei entstehenden Kosten werden durch den Tierhalter getragen.
-
Läufige Hündinnen werden nicht angenommen, auch dann nicht, wenn der Vertrag bereits unterzeichnet wurde. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen zum Rücktritt berechtigt und macht sich nicht schadensersatzpflichtig.
-
Zeigt ein Tier während der Unterbringung starke psychische Auffälligkeiten, die für den Auftragnehmer nicht mehr hinzunehmen sind, kann er das Vertragsverhältnis vorzeitig auflösen und der Tierhalter hat das Tier abzuholen. Der Vergütungsanspruch entsteht in diesen Fällen trotzdem in voller Höhe.
-
Sollte ein Tier nach Ablauf der Zeit nicht abgeholt werden, fordert die Auftragnehmerin nach drei Tagen schriftlich zur Abholung auf. Sollte ein Tier nach Aufforderung und dem Ablauf von weiteren 14 Tagen nicht abgeholt werden, wird das Tier in die Obhut des örtlichen Tierheims übergeben.
§ 7 - Gewährleistung/ Haftung
-
Die Gewährleistung sowie die Haftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
-
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Sachen.
-
Während des Trainings haftet der Tierhalter für seinen Hund.
-
Infektionskrankheiten und Verletzungen sind auch bei guter Pflege und Hygiene während der Unterbringungszeit nicht ausgeschlossen.
-
Verschwindet ein Tier während der Unterbringungszeit, haftet der Auftragnehmer nicht. § 7 Ziff. 1 der AGB bleibt unberührt.
-
Verstirbt ein Tier während der Unterbringung, haftet der Auftragnehmer nicht. § 7 Ziff. 1 der AGB bleibt unberührt.
§ 8 - Haftung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers
Jedwede persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers für von diesen durch leichte Fahrlässigkeit an dem in Obhut gegebenen Tier verursachte Schäden ist ausgeschlossen; die Haftung nach § 7 Ziffer der AGB bleibt davon unberührt.
§ 9 - Datenschutz
-
Der Auftragnehmer darf Fotos und Videos von den untergebrachten Tieren fertigen und diese für betriebliche Zwecke, bspw. eigene Werbung, nutzen.
-
Tierhalter dürfen auf dem Gelände des Auftragnehmers ohne dessen Zustimmung weder Lichtbilder noch Video- oder Tonaufnahmen fertigen.
-
Der Tierhalter willigt hiermit in die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
§ 10 - Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Achim.
§ 11 - Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Regelung ersetzt. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind Bestandteil dieses Vertrages.