
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 - Geltungsbereich
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ genannt- gelten für alle Rechtsgeschäfte des Hunde- und Katzenhotel Rathjen, Mühlentor 26, 28876 Oyten-Schaphusen – nachstehend Auftragnehmer genannt – nach dem Unterbringungsvertrag mit seinem Vertragspartner – nachstehend Tierhalter genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Tierhalter und Auftragnehmer individuell schriftlich vereinbart wurden.
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Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Tierhalter in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Tierhalter nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Tierhalter muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 - Zustandekommen des Vertrages
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Der Vertrag zur Unterbringung eines Tieres wird bei der Auftragnehmerin geschlossen.
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Gibt ein Tierhalter sein(e) Tier(e) mehrmals ab, so gilt der Vertrag auch für die folgenden Unterbringungen. Die vertragsspezifischen Daten, namentlich Zeitraum der Unterbringung, Tagespreis und weitere Änderungen der personen- und tierbezogenen Daten werden telefonisch, per E-Mail oder persönlich zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.
§ 3 - Vergütung
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Der Tagespreis kann direkt erfragt oder im Preisverzeichnis auf der Website – www.hundeundkatzenhotel-rathjen.de - eingesehen werden. Preisänderungen werden zusätzlich auf der Webseite der Auftragnehmerin bekannt gegeben.
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Nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Medikamentenvergabe, Futter etc.) sind bei Abholung des Tieres zu begleichen.
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Der Vertrag kann bis 14 Tage vor Beginn der Unterbringung kostenfrei storniert werden. Danach sind bei Stornierung 80 % des Gesamtpreises fällig. Bei einer Stornierung ab 2 Tage vor Anreise werden 100 % des Gesamtpreises fällig.
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Die Vergütung ist bei Abholung sofort fällig. Die Zahlung kann entweder bar oder per EC-Karte (Kreditkarte ausgeschlossen) vorgenommen werden.
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Für den Fall, dass der Tierhalter bei Abholung nicht bezahlt, hat der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht und muss das Tier bis zur Bezahlung nicht herausgeben. Die dabei entstehenden weiteren Kosten hat ebenfalls der Tierhalter zu zahlen.
§ 4 - Pflichten des Tierhalters
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Der Tierhalter ist verpflichtet, alle Krankheiten, Allergien und besonderen Wesenszüge des zur Unterbringung vorgesehenen Tieres schriftlich im Vertrag anzuzeigen. Der Tierhalter verschweigt keine ansteckbaren Krankheiten bei seinem Tier.
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Impfungen müssen aktuell sein und der Impfpass verbleibt für die Zeit der Unterbringung in Händen des Auftragnehmers.
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Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel müssen bei Übergabe des Tieres auf dem aktuellen Stand sein.
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Der Tierhalter teilt Änderungen im Bezug auf die im Vertrag hinterlegten Daten unaufgefordert mit.
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Bei Abgabe von Katzen muss deren Futterplan individuell besprochen werden. Sollten diese spezielles Futter benötigen, muss dieses vom Halter bei Abgabe des Tieres mitgebracht werden.
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Futter für Hunde muss mitgebracht werden, da ansonsten die Kosten für dessen Beschaffung bei Abholung des Tieres zusätzlich anfallen.
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Hunde sind auf dem Grundstück an der Leine zu führen. Katzen sind auf dem Grundstück des Auftragnehmers in einer Transportbox zu führen.
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Katzen müssen kastriert sein.
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Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für Menschen darstellt. Wenn er einen Wesenstest ablegen musste, muss der Tierhalter anzeigen, dass keine Auflagen gemacht wurden.
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Der Tierhalter bestätigt, dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (Kopie als Anlage) und die Folgeprämien bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht
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Der Tierhalter darf die Tierhäuser nicht allein betreten. Der Zutritt zu diesen obliegt allein den Mitarbeitern des Auftragnehmers.
§ 5 - Pflichten des Auftragnehmers
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Der Auftragnehmer bringt das Tier für die vertragliche Zeit unter und ihm obliegen sämtliche Fürsorgepflichten.
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Der Auftragnehmer bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt.
§ 6 - Rechte des Auftragnehmers
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Bei Krankheit oder einem anderen medizinischen Notfall, der in der Zeit der Unterbringung auftritt, ist der Auftragnehmer ermächtigt, notwendige tierärztliche Maßnahmen zum Wohle des Tieres anzuordnen. Die dabei entstehenden Kosten werden durch den Tierhalter getragen.
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Läufige Hündinnen werden nicht angenommen, auch dann nicht, wenn der Vertrag bereits unterzeichnet wurde. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen zum Rücktritt berechtigt und macht sich nicht schadensersatzpflichtig.
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Zeigt ein Tier während der Unterbringung starke psychische Auffälligkeiten, die für den Auftragnehmer nicht mehr hinzunehmen sind, kann er das Vertragsverhältnis vorzeitig auflösen und der Tierhalter hat das Tier abzuholen. Der Vergütungsanspruch entsteht in diesen Fällen trotzdem in voller Höhe.
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Sollte ein Tier nach Ablauf der Zeit nicht abgeholt werden, fordert die Auftragnehmerin nach drei Tagen schriftlich zur Abholung auf. Sollte ein Tier nach Aufforderung und dem Ablauf von weiteren 14 Tagen nicht abgeholt werden, wird das Tier in die Obhut des örtlichen Tierheims übergeben.
§ 7 - Gewährleistung/ Haftung
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Die Gewährleistung sowie die Haftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
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Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Sachen.
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Während des Trainings haftet der Tierhalter für seinen Hund.
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Infektionskrankheiten und Verletzungen sind auch bei guter Pflege und Hygiene während der Unterbringungszeit nicht ausgeschlossen.
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Verschwindet ein Tier während der Unterbringungszeit, haftet der Auftragnehmer nicht. § 7 Ziff. 1 der AGB bleibt unberührt.
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Verstirbt ein Tier während der Unterbringung, haftet der Auftragnehmer nicht. § 7 Ziff. 1 der AGB bleibt unberührt.
§ 8 - Haftung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers
Jedwede persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers für von diesen durch leichte Fahrlässigkeit an dem in Obhut gegebenen Tier verursachte Schäden ist ausgeschlossen; die Haftung nach § 7 Ziffer der AGB bleibt davon unberührt.
§ 9 - Datenschutz
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Der Auftragnehmer darf Fotos und Videos von den untergebrachten Tieren fertigen und diese für betriebliche Zwecke, bspw. eigene Werbung, nutzen.
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Tierhalter dürfen auf dem Gelände des Auftragnehmers ohne dessen Zustimmung weder Lichtbilder noch Video- oder Tonaufnahmen fertigen.
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Der Tierhalter willigt hiermit in die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
§ 10 - Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Achim.
§ 11 - Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Regelung ersetzt. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind Bestandteil dieses Vertrages.
Zusatz Physiotherapie:
§ 12 Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald der Tierhalter mit dem Hunde- und Katzenhotel Rathjen eine Terminbuchung vereinbart; sowohl in mündlicher, telefonischer, als auch in schriftlicher Form wie E-Mail oder ähnlicher Korrespondenz.
§ 13 Mit der Buchung dieser Dienstleistungen erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§ 14 Das Hunde- und Katzenhotel Rathjen verpflichtet sich, das zu therapierende Tier, unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes, fach- und artgerecht zu behandeln.
§ 15 Der Tierhalter gibt bei Abschluss des Vertrages die Versicherung ab, dass er das Recht besitzt über das zu behandelnde Tier und dessen Genesung bzw. Gesunderhaltung zu bestimmen.
§ 16 Der Kunde verpflichtet sich, dem Hunde- und Katzenhotel Rathjen während der Anamnese alle therapierelevanten Informationen wie bekannte Erkrankungen, fehlende Impfungen, Einschränkungen und Medikationen des Tieres oder Ähnliches anzugeben. Andernfalls behalten wir uns vor, den Behandlungsvertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird die beglichene Gesamtgebühr abzüglich der bereits geleisteten Anwendungen anteilig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 17 Der Kunde verpflichtet sich außerdem, uns über alle Eigenschaften des Tieres wie z.B. Bissigkeit ohne Einschränkungen in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft auch Auflagen des Hundes wie Maulkorb- oder Leinenzwang. Andernfalls behalten wir uns vor, den Behandlungsvertrag fristlos zu kündigen.
§ 18 Für einen optimalen Behandlungserfolg ist die regelmäßige Teilnahme an den Therapieeinheiten erforderlich. Darüber hinaus ist in der Regel die aktive Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Sitzungen notwendig, insbesondere durch das vereinbarte Hausaufgaben- bzw. Übungsprogramm.
§ 19 Die vom Therapeuten empfohlene Behandlung wird gemeinsam mit den Tierhaltern besprochen und vereinbart. Abhängig vom Verlauf und den Erfolgen der Therapie behält sich der Therapeut vor, die Maßnahmen anzupassen oder zu verändern, um die bestmögliche Genesung des Tieres sicherzustellen.
§ 20 Der Therapeut übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Behandlung. Er schuldet ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Therapieerfolg. Insbesondere wird kein Heilversprechen abgegeben. Zudem übernimmt der Therapeut keine Haftung für mögliche Schäden am Tier.
§ 21 Muskuläre oder neuronale Reaktionen, Anpassungserscheinungen des Organismus auf Therapieimpulse, Müdigkeit, Unruhe, vorübergehende Verschlechterungen oder ähnliche Reaktionen können nach den Behandlungseinheiten auftreten. Bei Auffälligkeiten oder ungewöhnlichen Symptomen ist der Therapeut zu informieren und gegebenenfalls unverzüglich ein Tierarzt zu konsultieren.
§ 22 Die Bezahlung erfolgt bar oder mit EC-Karte nach Beendigung jeglicher Therapie. Eine Rechnung über die Therapiekosten wird dem Tierhalter per E-Mail zugesendet.
§ 23 Ein Rücktritt von diesem Behandlungsvertrag kann jederzeit unter rechtzeitiger Bekanntgabe und Absage bereits ausgemachter Termine erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Absage erfolgt eine Ausfallgebühr. Termine müssen spätestens 24 Std. vor Behandlungsbeginn abgesagt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine voll in Rechnung gestellt werden, wenn diese so kurzfristig nicht neu belegt werden können.
§ 24 Ohne entsprechenden ärztlichen Nachweis der Terminverhinderung des Tierhalters durch einen Tierarzt/einer Tierklinik bei Notfällen oder Erkrankung des Tieres, können die Therapiekosten für den vereinbarten Termin nicht erstattet werden. Die Beweispflicht für die rechtzeitige Absage sowie den Absagegrund obliegt dem Kunden.
§ 25 Die Therapeutin kann gem. § 313 BGB aus wichtigem Grund von seinem Leistungsversprechen zurücktreten und den bestehenden Vertrag auflösen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 26 Bei einem durch den Tierhalter verursachten verspäteten Therapiestart ist der Therapeut nicht verpflichtet, die versäumte Zeit nachzuholen oder das Honorar zu reduzieren.
§ 27 Die Haftung vom Hunde- und Katzenhotel Rathjen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des Therapeuten. Das Hunde- und Katzenhotel Rathjen tritt gem. BGB weder als Hüter, noch als Halter auf.
§ 28 Eine Haftung durch fremdes Verschulden wird gem. § 276 - § 278 BGB ausgeschlossen. Für den Verlust oder Beschädigung von Eigentum des Tierhalters übernimmt das Hunde- und Katzenhotel Rathjen keine Haftung.
§ 29 Mit seiner Unterschrift bestätigt der Tierhalter, dass sowohl für ihn, als auch für das angemeldete Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und die jeweiligen Beiträge bezahlt sind. Außerdem bestätigt er, dass das Tier einen gültigen Impfausweis hat. Auf Verlangen sind Haftpflichtversicherungsnachweise und / oder Impfausweis des Tieres vorzulegen.
§ 30 Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Kunde alle oben genannten Bedingungen an.